Finanzierung von Betreuung und Alltagshilfe
Unterstützung nutzen und vorhandene Pflegeleistungen sinnvoll einsetzen
Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation stehen unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
VitalCare Betreuung und Alltagshilfe ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Dadurch können unsere Leistungen bei vorhandenem Anspruch über die Pflegekasse finanziert werden.
Wir erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der erforderlichen Abrechnung.
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1
Pflegebedürftige Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro.
Das entspricht einem Betrag von bis zu 1.572 Euro im Kalenderjahr. Der Entlastungsbetrag wird nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt, sondern kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen eingesetzt werden.
Bei VitalCare können darüber unter anderem folgende Leistungen abgerechnet werden:
Alltagsbegleitung und Betreuung
Unterstützung im Haushalt
Begleitung zu Terminen und Erledigungen
Einkäufe und Besorgungen
Unterstützung bei der Tagesstruktur
Entlastung pflegender Angehöriger
Nicht verbrauchte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres genutzt werden.
Wie erfolgt die Abrechnung des Entlastungsbetrags?
Vor Beginn der Unterstützung besprechen wir gemeinsam, welche Leistungen benötigt werden und wie häufig die Betreuung stattfinden soll.
Die erbrachten Zeiten und Tätigkeiten werden nachvollziehbar dokumentiert. Je nach Pflegekasse und Vereinbarung kann die Abrechnung über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse erfolgen.
Ist eine direkte Abrechnung nicht möglich, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung einreichen können.
Vor dem ersten Einsatz empfehlen wir, bei der Pflegekasse nachzufragen, in welcher Höhe noch ein Entlastungsbudget zur Verfügung steht.
Zusätzlicher Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2
Pflegebedürftige Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 40 Prozent nicht genutzter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützung im Alltag verwenden.
Dieser sogenannte Umwandlungsanspruch kann genutzt werden, wenn der monatliche Entlastungsbetrag nicht ausreicht und noch ein entsprechender Teil der Pflegesachleistungen verfügbar ist.
Der umgewandelte Betrag wird auf den Anspruch auf Pflegesachleistungen angerechnet und kann die Höhe des ausgezahlten Pflegegeldes beeinflussen.
Auf unserer ausführlichen Unterseite „Umwandlungsanspruch – bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen“ finden Sie die aktuellen Höchstbeträge, Beispielrechnungen, Voraussetzungen sowie Informationen zur Abrechnung.
Stundenweise Verhinderungspflege
Ist eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert oder benötigt sie eine Auszeit, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege genutzt werden.
Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht im Jahr 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Wie viel davon tatsächlich noch genutzt werden kann, hängt davon ab, ob im laufenden Kalenderjahr bereits Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege abgerechnet wurde.
VitalCare kann die Betreuung nach individueller Vereinbarung stundenweise übernehmen. Vor Beginn sollte das noch verfügbare Budget bei der zuständigen Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung erfragt werden.
Private Beauftragung
Unsere Leistungen können auch privat vereinbart werden.
Das kommt beispielsweise infrage, wenn:
kein Pflegegrad vorhanden ist,
das vorhandene Pflegebudget bereits ausgeschöpft wurde,
eine gewünschte Leistung nicht von der Pflegekasse übernommen wird oder
zusätzliche Betreuungsstunden benötigt werden.
Die Kosten werden vor Beginn der Unterstützung transparent vereinbart.
Welche Finanzierungsmöglichkeit passt zu Ihnen?
Welche Leistung genutzt werden kann, hängt unter anderem vom vorhandenen Pflegegrad, bereits abgerechneten Leistungen und dem noch verfügbaren Budget ab.
In einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam:
welche Unterstützung benötigt wird,
welcher Pflegegrad vorliegt,
welche Finanzierungsmöglichkeiten infrage kommen,
welche Unterlagen benötigt werden und
wie die Abrechnung erfolgen kann.
Die abschließende Prüfung und Bewilligung erfolgt durch die zuständige Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen.
Persönliche Beratung durch VitalCare
Sie möchten wissen, wie Ihre Betreuung oder Alltagshilfe finanziert werden kann?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir erläutern Ihnen den möglichen Ablauf und planen gemeinsam eine Unterstützung, die zu Ihrem persönlichen Bedarf passt.
VitalCare Betreuung und Alltagshilfe
Grafschafter Straße 91a
47199 Duisburg
Telefon: 02841 3916743
Mobil: 0178 4010985
E-Mail: info@vitalcare-betreuung-alltagshilfe.de
Wir unterstützen Sie in Duisburg, Moers, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Kerken/Geldern, Wesel, Krefeld und Umgebung.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Die verbindliche Prüfung des Leistungsanspruchs und die Entscheidung über eine Kostenerstattung erfolgen durch die zuständige Pflegekasse beziehungsweise das private Pflegeversicherungsunternehmen.