Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen sinnvoll für 
Betreuung und Alltagshilfe nutzen

So nutzen Sie bis zu 40 % für Alltagshilfe

Sie haben einen Pflegegrad und benötigen mehr Unterstützung im Alltag?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Betreuungs- und Alltagshilfen einsetzen.

Über den sogenannten Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI können monatlich bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

VitalCare Betreuung und Alltagshilfe unterstützt Sie dabei, Ihren Alltag sicherer, selbstständiger und angenehmer zu gestalten.

 

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden.

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Versicherte mit den Pflegegraden 2 bis 5. Die Höhe des monatlichen Anspruchs richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.

Die Pflegekasse übernimmt damit insbesondere die Kosten für Leistungen zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienste.

Hierzu können gehören:

körperbezogene Pflegemaßnahmen,

pflegerische Betreuungsmaßnahmen,

Hilfen bei der Haushaltsführung,

Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützungsangebote nutzen.

 

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?

Für das Jahr 2026 gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

Pflegegrad      Pflegesachleistung pro Monat

Pflegegrad 1  kein Anspruch

Pflegegrad 2  bis zu 796,00 Euro

Pflegegrad 3  bis zu 1.497,00 Euro

Pflegegrad 4  bis zu 1.859,00 Euro

Pflegegrad 5  bis zu 2.299,00 Euro

Die Pflegekasse zahlt diese Beträge nicht als frei verfügbares Geld aus. Die Leistungen werden grundsätzlich von einem zugelassenen Leistungserbringer erbracht und mit der Pflegekasse abgerechnet.

 

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Werden die monatlichen Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent des jeweiligen Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.

Dieser Anspruch wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet.

Damit können beispielsweise Betreuungsleistungen, Alltagshilfen und hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen finanziert werden.

Voraussetzung ist, dass die Leistungen von einem nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden.

VitalCare Betreuung und Alltagshilfe ist ein anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

 

Wie viel kann monatlich umgewandelt werden?

Bei vollständiger Nutzung der möglichen 40 Prozent stehen im Jahr 2026 folgende Höchstbeträge zur Verfügung:

Pflegegrad      Pflegesachleistung     davon maximal 40 % für Alltagshilfe

Pflegegrad 2     796,00 Euro                  318,40 Euro

Pflegegrad 3  1.497,00 Euro                  598,80 Euro

Pflegegrad 4  1.859,00 Euro                  743,60 Euro

Pflegegrad 5  2.299,00 Euro                  919,60 Euro

Entscheidend ist, welcher Teil des Sachleistungsbetrags im jeweiligen Monat noch nicht durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst verbraucht wurde.

Der Umwandlungsbetrag steht nicht zusätzlich zur vollen Pflegesachleistung zur Verfügung. Er wird aus dem vorhandenen monatlichen Sachleistungsbudget entnommen.

 

Welche Leistungen können Sie bei VitalCare erhalten?

Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen individuell und zuverlässig im häuslichen Umfeld.

Unsere Leistungen können unter anderem umfassen:

Betreuung und Begleitung

persönliche Gespräche und Gesellschaft,

gemeinsame Spaziergänge,

Begleitung zu Arztterminen,

Begleitung zu Behörden und anderen Terminen,

Begleitung bei Einkäufen,

Besuche bei Freunden oder Angehörigen,

Begleitung zu Veranstaltungen,

gemeinsame Beschäftigung und Tagesgestaltung.

Unterstützung im Haushalt

Reinigung der Wohnung,

Wäschepflege und Bügeln,

Unterstützung beim Kochen und Backen,

Einkaufen und Besorgungen,

Ordnung im Haushalt,

leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Entlastung pflegender Angehöriger

stundenweise Betreuung,

Beaufsichtigung während der Abwesenheit von Angehörigen,

Unterstützung bei der Tagesstruktur,

Aktivierung und Beschäftigung,

Begleitung im Alltag,

Entlastung bei regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben.

Art, Umfang und Häufigkeit der Unterstützung werden gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.

 

Was passiert mit dem Pflegegeld?

Die Nutzung des Umwandlungsanspruchs kann die Höhe des ausgezahlten Pflegegeldes beeinflussen.

Der umgewandelte Betrag wird so behandelt, als wären in entsprechender Höhe Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden.

Wer beispielsweise 40 Prozent seines Sachleistungsanspruchs für Alltagshilfe umwandelt, erhält grundsätzlich noch 60 Prozent des jeweiligen Pflegegeldes.

Beispiel bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich bis zu 796,00 Euro Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Davon können bis zu 318,40 Euro – also 40 Prozent – für anerkannte Alltagshilfen umgewandelt werden.

Wer den vollständigen Umwandlungsbetrag nutzt, kann daneben grundsätzlich noch 60 Prozent des Pflegegeldes erhalten.

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347,00 Euro monatlich.

Davon verbleiben 60 Prozent:

208,20 Euro anteiliges Pflegegeld

Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch die zuständige Pflegekasse und hängt davon ab, welche weiteren Leistungen im jeweiligen Monat genutzt wurden.

 

Kann der Umwandlungsanspruch zusätzlich zum Entlastungsbetrag genutzt werden?

Ja.

Der Umwandlungsanspruch kann grundsätzlich zusätzlich zum monatlichen Entlastungsbetrag genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag beträgt bei allen Pflegegraden monatlich 131,00 Euro.

Dadurch kann für Betreuung und Alltagshilfe ein deutlich höheres monatliches Budget zur Verfügung stehen.

Beispiel bei Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag: 131,00 Euro

maximaler Umwandlungsbetrag: 318,40 Euro

mögliches Gesamtbudget: bis zu 449,40 Euro monatlich

Dabei muss stets geprüft werden, ob und in welcher Höhe im betreffenden Monat bereits Pflegesachleistungen genutzt wurden.

 

Muss der Umwandlungsanspruch vorher beantragt werden?

Eine vorherige Genehmigung ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich.

Für die Erstattung müssen der Pflegekasse oder dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen jedoch Nachweise über die erbrachten Leistungen und die entstandenen Kosten vorgelegt werden.

Da die Bearbeitungsverfahren je nach Pflegekasse unterschiedlich sein können, empfehlen wir, die Nutzung des Umwandlungsanspruchs vor Beginn mit der zuständigen Pflegekasse abzustimmen.

Wir unterstützen Sie bei den erforderlichen Unterlagen und erläutern Ihnen den üblichen Ablauf.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Je nach Pflegekasse und bestehender Vereinbarung kann die Abrechnung auf unterschiedliche Weise erfolgen.

Möglich sind insbesondere:

Kostenerstattung nach Einreichung der Rechnung,

Abrechnung über eine Abtretungserklärung,

direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Vor Beginn der Leistungen klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Abrechnungsform möglich ist.

Privatversicherte erhalten in der Regel eine Rechnung und reichen diese zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei ihrer privaten Pflegeversicherung ein.

 

Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag?

Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen stehen Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung. Sie sind für Leistungen zugelassener ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste vorgesehen.

Bis zu 40 Prozent des nicht verbrauchten Sachleistungsbetrags können über den Umwandlungsanspruch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag beträgt bei allen Pflegegraden 131,00 Euro monatlich.

Er ist zweckgebunden und kann unter anderem für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie für Unterstützung im Haushalt verwendet werden.

Nicht genutzte Beträge können angespart und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

 

Was ist eine Kombinationsleistung?

Wer seine Pflege teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen professionellen Dienst organisiert, kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren.

Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Die Kürzung richtet sich danach, zu welchem Prozentsatz der monatliche Pflegesachleistungsbetrag genutzt wurde.

Auch ein Betrag, der über den Umwandlungsanspruch eingesetzt wird, zählt bei dieser Berechnung als verbrauchte Pflegesachleistung.

Wir prüfen gemeinsam Ihre Möglichkeiten

Die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht immer leicht zu überblicken.

Wir besprechen mit Ihnen:

welcher Pflegegrad vorliegt,

welche Leistungen bereits genutzt werden,

ob noch Pflegesachleistungen verfügbar sind,

in welcher Höhe eine Umwandlung möglich sein könnte,

welche Alltagshilfen Sie benötigen,

wie die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse erfolgen kann.

Die abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch und die Erstattung trifft die zuständige Pflegekasse beziehungsweise das private Pflegeversicherungsunternehmen.

Persönliche Beratung durch VitalCare

 

Sie möchten wissen, ob Sie den Umwandlungsanspruch nutzen können?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie persönlich und planen gemeinsam eine Unterstützung, die zu Ihrem Alltag und Ihrem individuellen Bedarf passt.

VitalCare Betreuung und Alltagshilfe
Grafschafter Straße 91a
47199 Duisburg

Telefon: 02841 3916743
Mobil: 0178 4010985
E-Mail: info@vitalcare-betreuung-alltagshilfe.de

Wir unterstützen Sie im Raum Duisburg, Wesel, Moers, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Krefeld und Umgebung.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung durch die zuständige Pflegekasse.

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